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Wichtiger Hinweis zu Schutzgebühr und Schutzvertrag

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Zum Ende der Seite springen Wichtiger Hinweis zu Schutzgebühr und Schutzvertrag
Autor
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ToiToi
HTC-Mitglied


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Dabei seit: 16.11.2007
Beiträge: 46

Wichtiger Hinweis zu Schutzgebühr und Schutzvertrag Zum Anfang der Seite springen

*****
Wichtiger Hinweis zu Schutzgebühr und Schutzvertrag:

Wir möchten sicherheitshalber darauf hinweisen, dass ein Schutzvertrag nur bei kostenloser Abgabe Gültigkeit hat.
Nur Tierheime und Tierschutzvereine dürfen offizell parallel zum Schutzvertrag auch Schutzgebühren verlangen, ohne das es rechtliche Einschränkungen gibt.

Vermittelt man jedoch privat ein Tier mittels Schutzvertrag und nimmt gleichzeitig eine Schutzgebühr, wird der Schutzvertrag automatisch zu einem normalen Kaufvertrag und somit sind sämtliche Vereinbarungen des Schutzvertrages in der Regel hinfällig. Aus diesem Grund raten wir privaten Vermittlern entweder zur Schutzgebühr oder zum Schutzvertrag, da beides gemeinsam rechtlich nicht zu empfehlen ist!*****

quelle leider unbekannt


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ZFV-Forum.de - Das Aquaristik-Portal | Hunde-Community.de - Das grosse Hundeforum
21.11.2007 17:30 ToiToi ist offline
Der Betreiber der Haustier-Community distanziert sich hiermit ausdrücklich von dem von ToiToi am 21.11.2007 um 17:30 verfassten Beitrag. Bei Rechtverletzungen bitten wir um Benachrichtigung

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hippoly hippoly ist weiblich
MonsterMama


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Dabei seit: 09.07.2005
Beiträge: 3.367

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Die Quelle wüsste ich aber doch sehr gern. Ich halte das nämlich für einen Hoax.

Bisher hat meines Wissens nach kein Gericht dazu irgendeine Entscheidung getroffen. verwirrt

Aber - ich bin nicht allwissend...

__________________

ZFV-Forum.de - Das Aquaristik-Portal | Hunde-Community.de - Das grosse Hundeforum
21.11.2007 17:46 hippoly ist offline

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Karrlchen Karrlchen ist weiblich
Forenhexe & Beitragszählerin


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Dabei seit: 19.10.2002
Beiträge: 2.090

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naja hoax würde ich sagen ist es nicht denn hoax sind ja in der regel kettenbriefe oder mails die irgendwas erreichen wollen.

das ist ja ne reine info ( auch wenn sie evnt. fasch ist)

quelle wäre aber toll. vielleicht haben wir hier auch nen Ra oder gehilfe der das rausbekommen könnte verwirrt

__________________

ZFV-Forum.de - Das Aquaristik-Portal | Hunde-Community.de - Das grosse Hundeforum
21.11.2007 19:04 Karrlchen ist offline

hippoly hippoly ist weiblich
MonsterMama


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Dabei seit: 09.07.2005
Beiträge: 3.367

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Na ja - aber was erreicht man denn, wenn man sowas verbreitet?

Da dürfen Privatleute keine unkastrierten Tiere mehr weitergeben und sagen, dass damit nicht gezüchtet werden darf - denn wenn man dann Schutzgebühr und Vertrag verlangt, wird ja laut dieser Info daraus ein ganz normaler Kaufvertrag - demnach kann der neue Besitzer mit den Tieren machen, was er will.

Ich weiß nicht, mir kommt das sehr schleierhaft vor.


Und auch wenn ich nicht mehr im Büro eines Anwalts sitze - ich habe das mal gelernt und gerade was Tierschutzrecht angeht halte ich mich so gut es geht auf dem Laufenden.

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21.11.2007 19:28 hippoly ist offline

Christian Christian ist männlich
Admin


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Dabei seit: 23.02.2002
Beiträge: 1.314

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Es stimmt, sobald auch nur ein Euro fliesst, liegt ein Kaufvertrag vor. Das heisst jedoch nicht, das ein solcher Kaufvertrag ungültig ist. Auch ein Kaufvertrag ist ein Vertrag.

Grundsätzlich unterliegen alle Vereinbarungen der Vertragsfreiheit. Das heißt, ich kann eigentlich alles vereinbaren, solange ich damit nicht gegen bestehende Gesetze verstoße, oder meinen Vertragspartner arglistig täusche.

Nicht ohne Grund tragen die meisten Verträge eine salvatorische Klausel, die etwa so aussieht:

"Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. "

Kritisch wird es bei Punkten wie Eigentumsvorbehalt, so das man das Tier wieder wegholen könnte. Sowas wird rechtlich niemals durchsetzbar sein, und ist somit hinfällig. Hierbei spielts aber keine Rolle, obs ein Schutz- oder Kaufvertrag ist. Es wird vermutlich in beiden Fällen keiner rechtlichen Überprüfung standhalten.

Diese Angaben aber ohne Gewähr. Möchte man ein Tier mit Schutzvertrag abgeben, sollte man sich diesbezüglich vielleicht zuvor mal bei einem Anwalt beraten lassen.

Gruss
Christian

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ZFV-Forum.de - Das Aquaristik-Portal | Hunde-Community.de - Das grosse Hundeforum
21.11.2007 20:29 Christian ist online

hippoly hippoly ist weiblich
MonsterMama


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Dabei seit: 09.07.2005
Beiträge: 3.367

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Klar - wenn Geld fließt, ist es ein Kaufvertrag. Und dass so manche Schutzverträge absolut unbillige Klauseln enthalten weiß ich ja auch.

Mir erschließt sich aber nicht, waurm man sagt, dass Vereine solche Verträge wohl aufstellen dürfen, Privatpersonen aber nicht. Denn Vertrag ist Vertrag.

Und wer den unterschreibt, der sollte sich auch daran halten. Wenn mir etwas in einem Vertrag nicht passt, dann unterschreibe ich eben nicht.

So ist meine Einstellung dazu.


Denn geseztlich, abgesehen von Ausnahmen wie Haftung usw. wird nicht großartig unterschieden zwischen Privatpersonen und Vereinen.

Aber - damit habe ich mich länger nicht auseinandergesetzt. Da kann sich also schon was geändert haben, was mich aber wundern würde.



Woher die Info kommt, weiß ich jetzt auch.

Es ging wohl um einen Elo-Käufer, der den Hund mit Schutzvertrag übernahm und darin stand, dass er mit dem Hund nicht züchen darf - und er klagte gegen diese Klausel und bekam Recht.


__________________

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22.11.2007 11:28 hippoly ist offline

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